Beitritt

Die Informationen für einem Anschluss finden Sie hier . Gerne stehen Ihnen die Regionalbüros der AOOS für weitere Fragen zur Verfügung.

Vermögensverwalter und Trustees, die Ende 2019 einer SRO angeschlossen waren und neu gemäss FINIG einer Bewilligungspflicht unterstehen, müssen ihr Bewilligungsverfahren bis spätestens am
31. Dezember 2022 elektronisch über die FINMA eigene Erhebungs- und Gesuchsplattform EHP

Ablauf AO-Anschluss

  1. AO-Anschlussgesuch an die zuständige Geschäftsstelle der AOOS senden
  2. Bewilligungsgesuch in der FINMA EHP erstellen und Beilagen hochladen (bitte AOOS Wegleitung Anforderungen an AO-Gesuch und FINMA Erklärvideos beachten
  3. Zugriffsrecht in der EHP an die AOOS erteilen
  4. Vorprüfung des Bewilligungsgesuchs durch die AOOS
  5. Bei positiver Vorprüfung, Erhalt der AO-Anschlussbestätigung
  6. Einreichen des Bewilligungsgesuchs an die FINMA via EHP
  7. AOOS liefert Ergebnisse aus der Vorprüfung an die FINMA
  8. Mögliche telefonische oder schriftliche Anfragen der FINMA an den Gesuchsteller zum Bewilligungsgesuch
  9. Der Gesuchsteller liefert die Zusatzinformationen via EHP an die FINMA
  10. Erhalt der FINMA Bewilligung und gleichzeitige Einreichung des AO-Anschlussvertrags (rechtsgültig unterzeichnet, in doppelter Ausführung) an die AOOS
  11. Beginn laufende Aufsicht durch die AOOS (Ende der SRO Unterstellung)

Dokumente

Name

Typ

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AOOS AO SRO Anschlussgesuch

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AOOS AO Anschlussvertrag

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