Beitritt

Die Informationen für einem Anschluss finden Sie hier . Gerne stehen Ihnen die Regionalbüros der AOOS für weitere Fragen zur Verfügung.

Vermögensverwalter und Trustees, die Ende 2019 einer SRO angeschlossen waren und neu gemäss FINIG einer Bewilligungspflicht unterstehen, müssen ihr Bewilligungsverfahren bis spätestens am
31. Dezember 2022 elektronisch über die FINMA eigene Erhebungs- und Gesuchsplattform EHP

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AOOS AO SRO Anschlussgesuch

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AOOS SRO Anschlussvertrag

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